Dass wir miteinander reden können, macht uns zu Menschen.
Karl Jaspers

Mediation

Nach dem deutschen Mediationsgesetz ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Thomas Lorenz ist ausgebildeter Mediator und steht Ihnen in Konflikten oder Auseinandersetzungen zur Verfügung.


Meinungsverschiedenheiten ergeben sich schnell aus der unterschiedlichen Deutung von Fakten, aus unterschiedlichen Werten, Erwartungen, Interessen und Bedürfnissen. Der Diskurs führt zu neuen Lösungen. Misslingt dieser Prozess, eskalieren unterschiedliche Meinungen schnell zu handfesten Konfrontationen.

Der österreichische Ökonom Friedrich Glasl hat dazu ein Modell entwickelt, dass den Eskalationsweg in 9 Stufen unterteilt

Während der Stufen 1-3 können die Parteien oft noch selbst zu Lösungen finden, in den Stufen 7 – 9 wird meist eine Schiedsstelle oder ein Gericht  mit der Lösung der Auseinandersetzung befasst, was nicht selten zeitaufwendig und teuer ist. Deshalb sind die Stufen 4 bis 6 von besonderer Bedeutung. Hier gelingt es den Kontrahenten meist mit Hilfe einer unbeteiligten und geschulten Person selber Lösungen zu erarbeiten. Diesen Prozess nennen wir Mediation, den Begleiter Mediator.

In Deutschland definiert und regelt das Mediationsgesetz, was Mediation ist. Das Gesetzt beschreibt das Verfahren wie folgt:

  • Die Parteien wählen den Mediator aus.
  • Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.

 

Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
Phase 1: Vorbereitung und Mediationsvereinbarung
Phase 2: Informations- und Themensammlung
Phase 3: Interessensklärung
Phase 4: Kreative Ideensuche / Optionen und Lösungen bilden
Phase 5: Bewertung / Auswahl von Optionen
Phase 6: Vereinbarung und Umsetzung

 

  • Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte Ge-spräche mit den Parteien führen.
  • Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.
  • Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist.
  • Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.
  • Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverord-nung fortzubilden

 

(aus einem Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de)


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